19.02.2016 Hintergrundmeldung Gleichstellung und Teilhabe
Strategie „Gender Mainstreaming“
Gender Mainstreaming bezeichnet die Verpflichtung, bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf Männer und Frauen in den Blick zu nehmen.
Der internationale Begriff Gender Mainstreaming lässt sich am besten mit Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit übersetzen. Das Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit bedeutet, bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern grundsätzlich und systematisch zu berücksichtigen.
Dieses Vorgehen, für das sich seit der UN-Weltfrauenkonferenz 1995 international der Begriff Gender Mainstreaming etabliert hat, basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Ein solches Vorgehen erhöht nicht nur die Zielgenauigkeit und Qualität politischer Maßnahmen, sondern auch die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern.
Gender Mainstreaming bedeutet also zu berücksichtigen, dass eine Regelung für die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern unterschiedliche Auswirkungen haben kann, daher „Gender“. Dies gilt für alle Regelungen, nicht nur solche mit einem ausdrücklichen Gleichstellungsziel, daher „Mainstreaming“.
Rechtliche Vorgaben
Verpflichtungen zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ergeben sich sowohl aus dem internationalen Recht als auch aus dem nationalen Verfassungsrecht.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Auf Ebene der Europäischen Union wurde der Gender Mainstreaming-Ansatz zum ersten Mal im Amsterdamer Vertrag vom 1. Mai 1999 verbindlich festgeschrieben. Seit der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2008 ist die Verpflichtung der EU zu Gender Mainstreaming in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgeschrieben.
Grundgesetz
Auch aus dem deutschen Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung des Staates für eine aktive und wirkungsvolle Gleichstellungspolitik. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) bestimmt nach der Änderung von 1994 nicht nur: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG), sondern nimmt den Staat ausdrücklich in die Pflicht, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG).
Die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit ist daher wesentlicher Bestandteil des politischen Handelns der Bundesregierung in allen Politikbereichen.
Bundesgesetze
In § 4 Abs. 1 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sind die Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sowie die Förderung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als durchgängiges Leitprinzip bei allen Aufgabenbereichen und Entscheidungen der Dienststellen im Geltungsbereich des BGleiG verankert.
Daneben findet sich die Verpflichtung zur Umsetzung und Beachtung von Gleichstellung im Sinne des Gender Mainstreaming auch in Bundesgesetzen wie zum Beispiel bei der Kinder- und Jugendhilfe (§ 9 Nr. 3 SGB VIII): „Bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen gefördert werden.“
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
Seit der Novellierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) durch Kabinettbeschluss vom 26. Juli 2000 ist Gender Mainstreaming auch dort verankert: Nach § 2 GGO haben alle Ressorts der Bundesregierung das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen.
Politische Vorgaben
Mit dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 wurde auch die politische Vorgabe zur Einführung von Gender Mainstreaming manifestiert, indem das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit als durchgängiges Leitprinzip von Regierungshandeln anerkannt wurde, das mit einer Einführungsstrategie zu fördern sei. In der Folge wurden verschiedene Arbeitshilfen entwickelt, um Entscheidungsprozesse für Gesetze, Programme, Forschungsprojekte, Fördermaßnahmen, verwaltungsinterne Maßnahmen, wie beispielsweise Personalentwicklung, und vieles mehr auch nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming zu gestalten.